# Senni’s Home Care — Volltext Ambulanter Pflegedienst in Langen (Hessen), gegründet 1. Oktober 2021. Versorgungsgebiet: Langen, Dreieich, Egelsbach und alle umliegenden Gemeinden. Erreichbar Mo–Do 8–15, Fr 8–14 Uhr unter 06103 3864099. ## Leistungen im Detail ### Häusliche Pflege Wir unterstützen Sie bei der täglichen Körperpflege und helfen dabei, Ihre Ressourcen zu erhalten und zu fördern. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung der Mahlzeiten und entlasten dadurch Ihre Angehörigen. Kurz: Wir unterstützen bei allem, was im Alltag schwerer geworden ist. ### Behandlungspflege Von der Medikamentenstellung und -gabe über das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen bis zu Injektionen und Wundversorgung. Wichtig zu wissen: Dafür brauchen Sie keinen Pflegegrad – eine ärztliche Verordnung genügt, und die Behandlungspflege selbst kostet Sie nichts, die übernimmt Ihre Krankenkasse. Es bleibt die Verordnungsgebühr von 10 €. Dafür übernehmen wir den ganzen Weg: Rezept und Verordnung bestellen, abholen, bei der Krankenkasse einreichen und die Genehmigung abwarten. ### Beratung & Anträge Wer Pflegegeld bekommt, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch – den machen wir bei Ihnen zu Hause. Dazu begleiten wir beim Antrag auf einen Pflegegrad und bei Höherstufungen, Schritt für Schritt. Die Antragsbegleitung ist eine Honorarleistung. ### Häusliche Pflege Wir unterstützen bei der täglichen Körperpflege und erhalten dabei Ihre Ressourcen. Dazu die Vorbereitung der Mahlzeiten – das entlastet Ihre Angehörigen spürbar. ### Behandlungspflege Medikamente stellen und geben, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Injektionen, Wundversorgung. Ohne Pflegegrad möglich, und für Sie kostenlos – die Krankenkasse übernimmt. Es bleibt die Verordnungsgebühr von 10 €, dafür übernehmen wir Rezepte, Verordnungen und den Weg zur Kasse. ### Verhinderungspflege Wenn pflegende Angehörige selbst einmal ausfallen oder Urlaub brauchen, übernehmen wir. Die Pflegekasse zahlt dafür einen festen Betrag im Jahr. ### Beratung & Anträge Pflichtberatung nach § 37 Abs. 3 bei Pflegegeld, Unterstützung beim Erstantrag und bei Höherstufungen, Begleitung Schritt für Schritt. Die Antragsbegleitung ist eine Honorarleistung. ## Pflichtberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI Viele wissen nicht, dass ihr Pflegegeld auf dem Spiel steht: Wenn Sie Pflegegeld beziehen und den vorgeschriebenen Beratungsbesuch nicht abrufen, darf die Pflegekasse das Geld kürzen oder ganz streichen. Der Besuch selbst kostet Sie nichts – die Pflegekasse zahlt ihn. - Kostet Sie nichts – die Pflegekasse übernimmt den Beratungsbesuch - Termin innerhalb von 48 Stunden nach Ihrem Anruf - Wir kommen zu Ihnen nach Hause, Sie müssen nirgendwo hin - Wir schauen dabei gleich, ob Ihnen noch etwas zusteht ## Anträge Wir unterstützen Sie bei Anträgen wie dem Erstantrag für einen Pflegegrad oder einer Höherstufung und begleiten Sie Schritt für Schritt: von den Unterlagen über die Vorbereitung auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst bis zum Bescheid. - Begleitung von A bis Z: 200 €. Erstantrag oder Höherstufung, Schritt für Schritt - Erstgespräch mit Einschätzung: 65 €. Wir schätzen ein, ob sich ein Antrag lohnt – für alle, die noch nicht von uns gepflegt werden Wir sind kein Pflegestützpunkt: Antragsbegleitung ist Arbeitszeit und wird berechnet. ## Fragen und Antworten ### Wie es anfängt **Wie fange ich an, wenn ich Pflege brauche?** Mit einem Anruf. Wir hören zu, klären in Ruhe, was gebraucht wird, und kommen für ein kostenloses Gespräch zu Ihnen nach Hause. Um Formalitäten mit Kasse und Arzt kümmern wir uns gemeinsam. **Was ist, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?** Dann helfen wir beim Antrag. Wir sagen Ihnen, was der Medizinische Dienst sehen will, und begleiten Sie durch den Termin. Das ist einer der häufigsten Gründe, warum Familien uns anrufen. **Wie schnell können Sie anfangen?** Das hängt davon ab, was gebraucht wird und wie unsere Touren gerade liegen. Rufen Sie an, dann sagen wir Ihnen ehrlich, ab wann wir es schaffen – und wenn wir es nicht schaffen, sagen wir auch das. **Kostet das Erstgespräch etwas?** Nein. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, sehen uns die Lage an und beantworten Ihre Fragen. Erst danach entscheiden Sie. ### Kosten und Pflegekasse **Was kostet die Pflege?** Rechnen Sie damit, dass immer eine Zuzahlung anfällt – die Frage ist eher: Was ist Ihnen Ihre Pflege wert? Ihren Bedarf ermitteln wir gemeinsam beim Erstgespräch. Daraufhin erstellen wir einen Kostenvoranschlag und einen Pflegevertrag. Der Voranschlag ist jederzeit anpassbar, nach oben wie nach unten – Sie legen sich also nicht für immer fest. **Rechnen Sie direkt mit der Pflegekasse ab?** Ja, direkt mit Ihrer Pflegekasse. Eine Aufstellung auf Papier bekommen Sie dabei nicht: Unsere Pflegekräfte erfassen die Leistungen digital direkt bei Ihnen vor Ort, und von dort geht die Abrechnung an die Kasse. **Was ist der Entlastungsbetrag?** Ein monatlicher Betrag der Pflegekasse für Angebote, die pflegende Familien im Alltag entlasten. Was Sie in einem Jahr nicht abrufen, können Sie noch bis Mitte des Folgejahres nutzen – danach verfällt es endgültig. Genau das passiert vielen Familien, die gar nicht wissen, dass ihnen der Betrag zusteht. Wir sagen Ihnen im Gespräch, wofür Sie ihn einsetzen können. **Was kostet es, wenn Sie uns beim Pflegegrad-Antrag helfen?** Die Begleitung von A bis Z – Erstantrag oder Höherstufung, Schritt für Schritt – kostet 200 €. Wenn Sie zunächst nur wissen wollen, ob sich ein Antrag überhaupt lohnt, kommen wir für ein Erstgespräch und schätzen das ein: Das kostet 65 €, wenn Sie noch nicht von uns gepflegt werden. Wir sagen die Preise offen, weil wir kein Pflegestützpunkt sind – das ist Arbeitszeit, und die berechnen wir. **Was ist ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?** Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen, sonst kann die Kasse das Pflegegeld kürzen. Wir übernehmen diesen Besuch – und nutzen ihn gleich, um zu schauen, ob Ihnen noch etwas zusteht. ### Wer kommt und wann **In welchen Orten sind Sie im Einsatz?** Wir versorgen Langen, Dreieich, Egelsbach und alle umliegenden Gemeinden. Rufen Sie uns gern an, wenn Sie nicht sicher sind, ob wir zu Ihnen kommen. **Wann sind Sie erreichbar?** Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr unter 0162 2087686. Die Pflege selbst richtet sich nach dem, was mit Ihnen vereinbart ist. **Kommt immer dieselbe Person?** Sie werden von festen Pflegekräften im Wechsel betreut. Kein ständiger Wechsel mit Fremden – die Menschen, die kommen, kennen Sie und Ihre Gewohnheiten. **Sind Sie auf bestimmte Patientengruppen spezialisiert?** Nein. Wir sind ein Multikulti-Team und behandeln jeden Menschen gleich – unabhängig von Herkunft, Alter oder Glauben. Gesprochen wird Deutsch. ### Was ist Ihnen Pflege wert? **Zahlt die Pflegekasse nicht alles?** Nein, und das ist der Punkt, an dem die meisten Gespräche kippen. Die Pflegekasse ist eine Teilkasko, keine Vollkasko. Sie zahlt einen festen Betrag dazu – nicht die volle Rechnung. Rechnen Sie also damit, dass immer eine Zuzahlung anfällt. Das ist kein Sonderfall und kein Zeichen, dass etwas schiefgelaufen ist: Es ist im Gesetz so angelegt. Was bei Ihnen anfällt, steht im Kostenvoranschlag, den wir nach dem Erstgespräch für Sie erstellen. **Kostet mich die Behandlungspflege etwas?** Die Behandlungspflege selbst kostet Sie nichts – die übernimmt Ihre Krankenkasse, und Sie brauchen dafür keinen Pflegegrad. Eine ärztliche Verordnung genügt. Was bleibt, ist eine Gebühr von 10 € je Verordnung. Dafür nehmen wir Ihnen den ganzen Weg ab: Wir bestellen Rezept und Verordnung, holen sie ab, reichen sie bei der Krankenkasse ein und warten die Genehmigung ab. Wer von Zuzahlungen befreit ist, sagt uns das beim Erstgespräch – dann schauen wir es gemeinsam an. **Wer legt eigentlich die Preise fest?** Bei allen körperbezogenen Leistungen und bei der Behandlungspflege nicht wir, sondern die Kassen – die Vergütungen sind verhandelt und für alle Pflegedienste gleich. Eigene Preise haben wir nur dort, wo es keine Kassenvergütung gibt: beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege. **Pflegegeld, Sachleistung, Kombileistung – was ist der Unterschied?** Pflegegeld bekommen Sie ausgezahlt, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Die Sachleistung ist das Budget für einen Pflegedienst wie uns – bei Pflegegrad 2 sind das 796 € im Monat. Die Kombileistung ist die Mischung aus beidem: Wir übernehmen einen Teil, den Rest machen Angehörige, und das Pflegegeld wird anteilig ausgezahlt. Was für Sie günstiger ist, hängt davon ab, wie viel Sie selbst leisten können – das klären wir beim Erstgespräch und halten es im Kostenvoranschlag fest. **Was bleibt an eigenen Kosten übrig?** Das hängt vom Pflegegrad und vom Umfang ab. Wenn Ihr Bedarf über das Kassenbudget hinausgeht, zahlen Sie die Differenz selbst – als Selbstzahler oder privat. Wir sagen Ihnen vorher, was etwas kostet, und Sie entscheiden, wie viel Sie in Anspruch nehmen. Niemand wird bei uns in einen Umfang hineinberaten, den er nicht tragen kann. ### Wenn es einmal anders kommt **Können Sie auch kurzfristig übernehmen?** Wenn eine pflegende Angehörige ausfällt oder Urlaub braucht, springen wir über die Verhinderungspflege ein. Rufen Sie an, dann klären wir, was möglich ist. **Was, wenn wir mit etwas nicht zufrieden sind?** Dann rufen Sie an und sagen es. Sie erreichen die Leitung direkt, nicht eine Warteschleife. Uns ist lieber, wir erfahren es früh, als dass Sie sich damit abfinden. **Können wir wieder kündigen?** Ja. Pflege ist eine Vertrauenssache, und Vertrauen kann man nicht unterschreiben. Was für Ihren Fall gilt, sagen wir Ihnen im Gespräch klar, bevor Sie etwas unterschreiben. ## Arbeiten bei uns ### Examinierte Pflegefachkraft (m/w/d) (Initiativbewerbung) Sie übernehmen Touren in Langen, Dreieich und Egelsbach, dazu Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung. Wenn Sie Verantwortung übernehmen wollen, ist Platz dafür. ### Pflegehelfer:in in Teilzeit (m/w/d) (Teilzeit bis 30 Stunden · dringend gesucht) Die Stelle, die wir gerade am dringendsten besetzen. Bis zu 30 Stunden pro Woche, Grundpflege bei festen Kundinnen und Kunden in Langen, Dreieich und Egelsbach. Spät- und Wochenenddienste gehören dazu, Nachtdienst gibt es bei uns nicht. Auch als Einstieg oder Wiedereinstieg, wir haben selbst so angefangen. ### Pflegefachassistent:in (m/w/d) (Initiativbewerbung) Die eineinhalbjährige Ausbildung, die die frühere einjährige Pflegehelfer-Ausbildung abgelöst hat. Wenn Sie diesen Abschluss haben oder anstreben, sprechen Sie uns an. ### Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann (Initiativbewerbung) Wir bilden im eigenen Haus aus – Sengül hat den Ausbilderschein. Sie lernen bei Menschen zu Hause und nicht auf einer Station im Akkord. ### Was Sie mitbringen sollten - Führerschein Klasse B – ohne geht es nicht - Flexibel einsetzbar und belastbar – wir sind immer auf Tour - Pünktlich, zuverlässig und ehrlich - Erfahrung in der Pflege ist erwünscht, aber kein Muss - Sie müssen die Altenpflege mögen Sie haben einen ausländischen Pflegeabschluss? Wir unterstützen beim Anerkennungsverfahren – vorausgesetzt, Sie leben bereits in Deutschland, am besten in Hessen. ## Quelle Alle Angaben stammen von https://sennis-homecare.de und werden dort gepflegt.