Ein Haltegriff im Bad, ein höheres Bett, ein Knopf um den Hals für den Notfall: Das sind die Dinge, die darüber entscheiden, ob jemand zu Hause bleiben kann. Und es sind die Dinge, nach denen niemand fragt, weil man nicht weiß, dass man fragen darf.
Was zählt überhaupt als Hilfsmittel?
Man unterscheidet zwei Gruppen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen – bekommen Sie monatlich als Pauschale. Und technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl oder Hausnotruf, die auf Antrag gestellt oder leihweise überlassen werden.
Wie komme ich an einen Hausnotruf?
Über die Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Person häufig allein ist. Der Antrag ist kurz. Aus unserer Erfahrung ist das eines der Hilfsmittel mit dem größten Effekt – nicht wegen der Technik, sondern weil die Angst vorm Alleinsein nachlässt.
Was ist mit Umbauten in der Wohnung?
Für Maßnahmen, die das Wohnen mit Pflegebedarf ermöglichen – ebenerdige Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung – gibt es einen Zuschuss der Pflegekasse. Er wird pro Maßnahme gewährt, und wenn sich die Situation später verschlechtert, kann er erneut beantragt werden.
Wer stellt die Anträge?
Sie müssen das nicht allein machen. Wir sehen bei jedem Beratungsbesuch nach, was Ihnen zusteht und welche Hilfsmittel Ihnen zu Hause helfen würden, sagen Ihnen, was infrage kommt, und helfen beim Antrag.
Wonach wir bei Ihnen zu Hause schauen
- Bad: Haltegriffe, Duschhocker, rutschfeste Matte.
- Bett: Höhe, Aufstehhilfe, Matratze.
- Wege: Stolperfallen, Beleuchtung nachts, Rollator.
- Notfall: Erreichbarkeit, Hausnotruf, Schlüsselregelung.
