Häufige Fragen

Gut zu wissen, bevor Sie anrufen.

Die Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden – in Ruhe beantwortet, ohne Behördendeutsch.

Pflegegrad & AnträgeKosten und PflegekasseAblauf und Erreichbarkeit
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Wie es anfängt

Wie fange ich an, wenn ich Pflege brauche?+

Mit einem Anruf. Wir hören zu, klären in Ruhe, was gebraucht wird, und kommen für ein kostenloses Gespräch zu Ihnen nach Hause. Um Formalitäten mit Kasse und Arzt kümmern wir uns gemeinsam.

Was ist, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?+

Dann helfen wir beim Antrag. Wir sagen Ihnen, was der Medizinische Dienst sehen will, und begleiten Sie durch den Termin. Das ist einer der häufigsten Gründe, warum Familien uns anrufen.

Wie schnell können Sie anfangen?+

Das hängt davon ab, was gebraucht wird und wie unsere Touren gerade liegen. Rufen Sie an, dann sagen wir Ihnen ehrlich, ab wann wir es schaffen – und wenn wir es nicht schaffen, sagen wir auch das.

Kostet das Erstgespräch etwas?+

Nein. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, sehen uns die Lage an und beantworten Ihre Fragen. Erst danach entscheiden Sie.

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Kosten und Pflegekasse

Was kostet die Pflege?+

Rechnen Sie damit, dass immer eine Zuzahlung anfällt – die Frage ist eher: Was ist Ihnen Ihre Pflege wert? Ihren Bedarf ermitteln wir gemeinsam beim Erstgespräch. Daraufhin erstellen wir einen Kostenvoranschlag und einen Pflegevertrag. Der Voranschlag ist jederzeit anpassbar, nach oben wie nach unten – Sie legen sich also nicht für immer fest.

Rechnen Sie direkt mit der Pflegekasse ab?+

Ja, direkt mit Ihrer Pflegekasse. Eine Aufstellung auf Papier bekommen Sie dabei nicht: Unsere Pflegekräfte erfassen die Leistungen digital direkt bei Ihnen vor Ort, und von dort geht die Abrechnung an die Kasse.

Was ist der Entlastungsbetrag?+

Ein monatlicher Betrag der Pflegekasse, der für hauswirtschaftliche Hilfe und Entlastung eingesetzt werden kann. Was Sie in einem Jahr nicht abrufen, können Sie noch bis Mitte des Folgejahres nutzen – danach verfällt es endgültig. Genau das passiert vielen Familien, die gar nicht wissen, dass ihnen der Betrag zusteht. Wir sehen im Gespräch nach und rechnen ihn für Sie ab.

Was kostet es, wenn Sie uns beim Pflegegrad-Antrag helfen?+

Die Begleitung von A bis Z – Erstantrag oder Höherstufung, Schritt für Schritt – kostet 200 €. Wenn Sie zunächst nur wissen wollen, ob sich ein Antrag überhaupt lohnt, kommen wir für ein Erstgespräch und schätzen das ein: Das kostet 65 €, wenn Sie noch nicht von uns gepflegt werden. Wir sagen die Preise offen, weil wir kein Pflegestützpunkt sind – das ist Arbeitszeit, und die berechnen wir.

Was ist ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?+

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen, sonst kann die Kasse das Pflegegeld kürzen. Wir übernehmen diesen Besuch – und nutzen ihn gleich, um zu schauen, ob Ihnen noch etwas zusteht.

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Wer kommt und wann

In welchen Orten sind Sie im Einsatz?+

Wir versorgen Langen, Dreieich, Egelsbach und alle umliegenden Gemeinden. Rufen Sie uns gern an, wenn Sie nicht sicher sind, ob wir zu Ihnen kommen.

Wann sind Sie erreichbar?+

Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter 0162 2087686. Die Pflege selbst richtet sich nach dem, was mit Ihnen vereinbart ist.

Kommt immer dieselbe Person?+

Sie werden von festen Pflegekräften im Wechsel betreut. Kein ständiger Wechsel mit Fremden – die Menschen, die kommen, kennen Sie und Ihre Gewohnheiten.

Sind Sie auf bestimmte Patientengruppen spezialisiert?+

Nein. Wir sind ein Multikulti-Team und behandeln jeden Menschen gleich – unabhängig von Herkunft, Alter oder Glauben. Gesprochen wird Deutsch.

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Was ist Ihnen Pflege wert?

Zahlt die Pflegekasse nicht alles?+

Nein, und das ist der Punkt, an dem die meisten Gespräche kippen. Die Pflegekasse ist eine Teilkasko, keine Vollkasko. Sie zahlt einen festen Betrag dazu – nicht die volle Rechnung. Rechnen Sie also damit, dass immer eine Zuzahlung anfällt. Das ist kein Sonderfall und kein Zeichen, dass etwas schiefgelaufen ist: Es ist im Gesetz so angelegt. Was bei Ihnen anfällt, steht im Kostenvoranschlag, den wir nach dem Erstgespräch für Sie erstellen.

Kostet mich die Behandlungspflege etwas?+

Die Behandlungspflege selbst kostet Sie nichts – die übernimmt Ihre Krankenkasse, und Sie brauchen dafür keinen Pflegegrad. Eine ärztliche Verordnung genügt. Was bleibt, ist eine Gebühr von 10 € je Verordnung. Dafür nehmen wir Ihnen den ganzen Weg ab: Wir bestellen Rezept und Verordnung, holen sie ab, reichen sie bei der Krankenkasse ein und warten die Genehmigung ab. Wer von Zuzahlungen befreit ist, sagt uns das beim Erstgespräch – dann schauen wir es gemeinsam an.

Wer legt eigentlich die Preise fest?+

Bei allen körperbezogenen Leistungen und bei der Behandlungspflege nicht wir, sondern die Kassen – die Vergütungen sind verhandelt und für alle Pflegedienste gleich. Eigene Preise haben wir nur dort, wo es keine Kassenvergütung gibt: beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege.

Pflegegeld, Sachleistung, Kombileistung – was ist der Unterschied?+

Pflegegeld bekommen Sie ausgezahlt, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Die Sachleistung ist das Budget für einen Pflegedienst wie uns – bei Pflegegrad 2 sind das 796 € im Monat. Die Kombileistung ist die Mischung aus beidem: Wir übernehmen einen Teil, den Rest machen Angehörige, und das Pflegegeld wird anteilig ausgezahlt. Was für Sie günstiger ist, hängt davon ab, wie viel Sie selbst leisten können – das klären wir beim Erstgespräch und halten es im Kostenvoranschlag fest.

Was bleibt an eigenen Kosten übrig?+

Das hängt vom Pflegegrad und vom Umfang ab. Wenn Ihr Bedarf über das Kassenbudget hinausgeht, zahlen Sie die Differenz selbst – als Selbstzahler oder privat. Wir sagen Ihnen vorher, was etwas kostet, und Sie entscheiden, wie viel Sie in Anspruch nehmen. Niemand wird bei uns in einen Umfang hineinberaten, den er nicht tragen kann.

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Wenn es einmal anders kommt

Können Sie auch kurzfristig übernehmen?+

Wenn eine pflegende Angehörige ausfällt oder Urlaub braucht, springen wir über die Verhinderungspflege ein. Rufen Sie an, dann klären wir, was möglich ist.

Was, wenn wir mit etwas nicht zufrieden sind?+

Dann rufen Sie an und sagen es. Sie erreichen die Leitung direkt, nicht eine Warteschleife. Uns ist lieber, wir erfahren es früh, als dass Sie sich damit abfinden.

Können wir wieder kündigen?+

Ja. Pflege ist eine Vertrauenssache, und Vertrauen kann man nicht unterschreiben. Was für Ihren Fall gilt, sagen wir Ihnen im Gespräch klar, bevor Sie etwas unterschreiben.

Ihre Frage war nicht dabei?

Dann rufen Sie einfach an. Es gibt keine Frage, die zu klein wäre – die meisten Familien fragen genau das, was Sie auch fragen wollen.

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